Regelungen für Kurzzeitmieten in Zürich & Genf
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Kurzzeitmieten, die durch Plattformen wie Airbnb populär gemacht werden , und Untervermietung sind in der Schweiz gängige Praktiken, unterliegen jedoch strengen Vorschriften. Diese Regeln variieren je nach Kanton, wobei in Genf und Zürich besondere Besonderheiten gelten. In diesem Artikel werden die geltenden Vorschriften, Steuerpflichten und Untervermietungsbedingungen für das Jahr 2025 auf Grundlage der aktuellsten Informationen detailliert beschrieben.

Inhaltsverzeichnis
Einführung in die Kurzzeitmiete in Zürich und Genf
Der Anstieg der kurzfristigen Vermietungen hat den Schweizer Immobilienmarkt verändert und bietet sowohl Eigentümern als auch Mietern zusätzliche Einkommensmöglichkeiten. Um jedoch den Wettbewerb mit herkömmlichen Beherbergungsbetrieben auszugleichen und Wohnraum zu erhalten, erlegen die Kantone strenge Vorschriften auf. Diese Vorschriften umfassen die Gästeregistrierung, Genehmigungen, Steuern und Mietobergrenzen.
Allgemeine Bestimmungen
1. Gästeregistrierung
Laut Kanton müssen Gastgeber gemäss Bundesgesetz Informationen über Besucher, insbesondere Ausländer, sammeln. Informieren Sie sich bei den kantonalen Behörden über die Voraussetzungen.
2. Vereinbarungen und Genehmigungen
Mietverträge, Wohnungseigentümergemeinschaftsvorschriften oder Gemeinschaftsregeln können kurzfristige Vermietungen verbieten oder einschränken. Einige Kantone verlangen für längere Aufenthalte eine Bewilligung.
3. Ertragsteuern
Einkünfte aus kurzfristiger Vermietung sind steuerpflichtig (Steuersätze von 22 % bis 46 %, je nach Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene). Einige Kantone erheben eine Kurtaxe, die zwischen 2 und 7 CHF pro Person und Nacht beträgt.
Regelungen nach Kanton: Genf und Zürich
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Kanton erheblich. Hier finden Sie eine Übersicht über die Bestimmungen in Genf und Zürich, zwei großen Touristenzentren.

Kanton Genf
In Genf regelt das Departement für Raumordnung, Wohnungswesen und Energie die kurzfristige Vermietung:
>> Jahreslimit
Die maximale Aufenthaltsdauer pro Jahr beträgt 90 Nächte (festgelegt im Jahr 2019, nach einer Begrenzung auf 60 Nächte im Jahr 2018). Darüber hinaus muss eine Umwidmung der Immobilie in eine gewerbliche Nutzung erfolgen, wobei Ausnahmen im Einzelfall möglich sind.
>> Kurtaxe
Es fällt eine Steuer von 2 bis 7 CHF pro Person und Nacht an, die oft von Plattformen wie Airbnb erhoben wird.
>> Weitere Verpflichtungen
Gastgeber müssen die Behörden über zahlende Gäste informieren und die Mietbedingungen einhalten.
Kanton Zürich
In Zürich sind die Regeln weniger restriktiv, es bestehen jedoch weiterhin Verpflichtungen:
>> Jahreslimit
Es gibt keine strikte Nachtbegrenzung, aber die Behörden beobachten die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Wohnraum.
>> Kurtaxe
Entgegen einigen Berichten wird bei kurzfristigen Vermietungen keine offizielle Kurtaxe erhoben. Eine freiwillige Steuer kann von einigen Gastgebern über Airbnb für Zürich Tourismus erhoben werden, sie ist jedoch nicht obligatorisch.
>> Weitere Verpflichtungen
Gastgeber müssen zahlende Gäste der Zürcher Polizei melden und die Bedingungen des Mietvertrags einhalten.
Stadt | Jahreslimit | Kurtaxe | Sonstige Anforderungen |
Genf | 90 Nächte | Ja, 2-7 CHF pro Nacht | Umklassifizierung über 90 Nächte hinaus, mögliche Ausnahmen |
Zürich | Keine Grenzen | Inoffizielle, freiwillige Sammlung möglich | Polizei, Marktüberwachung informieren |
Untermiete in Zürich & Genf
Die seit 1990 zulässige Untervermietung ermöglicht es Mietern, ihre Unterkunft mit Zustimmung des Eigentümers ganz oder teilweise zu vermieten. Im November 2024 wurde eine Abstimmung zur Verschärfung dieser Regeln abgelehnt, sodass der bestehende Rahmen bestehen blieb.

Untervermietungsregeln
1. Autorisierung
Der Mieter muss die schriftliche Zustimmung des Eigentümers einholen. Der Untermietvertrag muss die Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrags widerspiegeln.
2. Miete
Um Missbrauch zu vermeiden, darf die vom Untermieter geforderte Miete 10 % der ursprünglichen Miete (20 % bei möblierter Unterkunft) nicht überschreiten.
3. Vertrag
Zur zusätzlichen Sicherheit wird ein schriftlicher Vertrag empfohlen, obwohl auch mündliche Vereinbarungen akzeptabel sind. Es sollte die Dauer, Bedingungen und Einzelheiten der Parteien enthalten.
4. Verantwortung
Für Schäden, die durch den Untermieter verursacht werden, bleibt der Hauptmieter haftbar. Für den Untermieter wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen.
Steuerliche Aspekte
Einnahmen aus Untervermietungen unterliegen der Steuerpflicht, wobei die Sätze denen für kurzfristige Vermietungen ähneln. Gastgeber müssen diese Einkünfte dem Finanzamt melden.
Kurzzeitmieten stehen vor den Herausforderungen des Wohnungsbaus und des Tourismus
Die Nachfrage nach authentischen „heimeligen“ Erlebnissen treibt die Popularität von Kurzzeitmieten voran, bringt aber auch Herausforderungen mit sich:
>> Wohnungsnot
In Genf und Zürich verringert die Nutzung von Wohnraum für den Tourismus das Wohnungsangebot und zwingt die Behörden, die Mieten zu begrenzen.
>> Wettbewerb
Kurzzeitvermietungen stehen in Konkurrenz zu Hotels, was einige Kantone dazu veranlasst, Kurtaxen zu erheben, die denen für Besucher ähneln.
Tipps für Gastgeber in Genf und Zürich
1. Überprüfen Sie die örtlichen Vorschriften
Informationen zu Registrierungs-, Genehmigungs- und Steueranforderungen erhalten Sie bei Ihren örtlichen Behörden .
2. Holen Sie die Zustimmung des Eigentümers ein
Mieter sollten vor der Untervermietung sicherstellen, dass sie eine schriftliche Genehmigung haben.
3. Einkommen deklarieren
Um Steuerstrafen zu vermeiden, müssen Einkünfte aus Vermietung und Untervermietung angegeben werden.
4. Verwenden Sie schriftliche Verträge
Sie bieten allen Beteiligten einen besseren Schutz.
5. Achten Sie auf Updates
Es können sich Regeln ändern, wie zum Beispiel die 90-Nächte-Begrenzung in Genf oder die Steuerdiskussionen in Zürich.
Abschluss
Kurzzeitmieten und Untermieten in der Schweiz bieten lukrative Möglichkeiten, erfordern jedoch die strikte Einhaltung der kantonalen Vorschriften. In Genf sind die 90-Nächte-Grenze und die Kurtaxe wichtige Punkte, während Zürich weniger Beschränkungen auferlegt und keine offizielle Kurtaxe erhebt. Die Untervermietung ist nach wie vor gut reguliert und unterliegt seit 1990 stabilen Regeln. Um erfolgreich zu sein, müssen Gastgeber über die örtlichen Gesetze informiert sein und ihren rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.